Atem-, Sprech- und Stimmlehrer*innen 

Staatlich geprüfte(r) Atem-, Sprech- und Stimmlehrer*in ist heute die offizielle und gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung für eine/einen in der Arbeitsweise Schlaffhorst-Andersen ausgebildeten Lehrer*in oder Therapeut*in.

1916 gründeten Clara Schlaffhorst und Hedwig Andersen die „Rotenburger Atemschule" und unterrichteten Menschen im Umgang mit Atmung und Stimme. In vielfältiger Weise haben sich Schule und Lehre bis heute weiterentwickelt. Mehrfach wechselte der Standort der Schule. Heute ist die Ausbildungsstätte in Bad Nenndorf und in der Trägerschaft des Christlichen Jugenddorfwerks Deutschland e. V.

1949 gründeten Absolventinnen dieser Atemschule die Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen. Mittlerweile ist dieser Verein unter dem erweiterten Namen „Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer*innen – Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e.V." ein Spitzenverband im Gesundheitswesen und die berufspolitische Vertretung der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer*innen.

Die Ausbildung ist heute ein anerkannter Heilhilfsberuf im Gesundheitswesen. Zur Ausbildung gehören neben den klassischen Schlaffhorst-Andersen-Fächern (Atem- und Sprachtherapie/Sprechschulung, Atem- und Stimmtherapie/-schulung, Atem- und Bewegungstherapie/-schulung) auch medizinische, pädagogische, psychologische, methodisch/didaktische und musische Fächer.

Der medizinisch-therapeutische Bereich bildet den Arbeitsschwerpunkt der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer*innen. Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Praxen, Rehabilitations- und Gesundheitszentren, Sprachheilkindergärten, Stimm- und Sprachheilkliniken sind wichtige Arbeitgeber. In der Sprachheilarbeit behandeln sie Patient*innen mit Störungen im Bereich der Atemwege, des Stimmorgans, der Sprechwerkzeuge oder der Sprachentwicklung. Zunehmend wichtiger wird ihre Arbeit in der Früh- und Sprachförderung sowie in der Prävention von Atem-, Sprech-, Sprach- und Stimmstörungen.

Atem-, Sprech- und Stimmlehrer*innen unterstützen und fördern auch Menschen, die Stimme und Sprechtechnik beruflich nützen wie z.B. Schauspieler*innen oder Sänger*innen. Sie kennen die hohen stimmlichen und sprecherischen Anforderungen an die Künstler*innen, auch im Hinblick auf den künstlerischen Ausdruck und das Zusammenspiel mit Ensemblekolleg*innen. An Schauspiel- und Opernhäusern, Musikhochschulen, an Rundfunk- und Fernsehanstalten leisten sie durch Sprecherziehung und Stimmbildung einen wichtigen Beitrag zum künstlerischen Gelingen. Mit Sprecherziehung und Stimmprophylaxe lassen sich auch die besten Voraussetzungen für die stimmlichen und sprecherischen Anforderungen nicht-künstlerischer Sprechberufe wie Lehrer*in, Pfarrer*in oder Call-Center-Agent*in schaffen.

Atem-, Sprech- und Stimmlehrer*innen arbeiten als Selbstständige oder Angestellte therapeutisch und/oder pädagogisch in von den gesetzlichen Krankenkassen zugelassenen Praxen für die Therapie von Atem-, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- und Schluckstörungen. Beschäftigungsmöglichkeiten finden sie darüber hinaus an Hochschulen und Ausbildungsstätten, z.B. für Atem-, Sprech- und Stimmlehrer*innen, Logopäd*innen, Sprachheilpädagog*innen. Auch an Hörfunk- und Fernsehanstalten, Theatern und Bühnen können sie tätig sein.